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AGB

Geschäftsbedingungen der Firma Flexitours

§1 Buchung von Beförderungsleistungen

· Die Buchung einer Beförderungsleistung erfolgt schriftlich, bzw. ist über Postweg oder per Telefon / Fax mindestens
24 Stunden vor Realisierung an die Firma zu leiten.
· Bei telefonischen Buchungen haftet die Firma Flexitours nicht für Übermittlungsfehler.
· Reisebüros und Handelsvertreter treten nur als Vermittler auf.
Sie können für die von der Firma Flexitours verursachten Schäden nicht haftbar gemacht werden.
· Die Disponierung der Beförderungsleistungen unterliegt ausschließlich der Firma Flexitours.
· Die Beförderungsleistung ergibt sich aus der Beschreibung des Kunden bei der Buchung.
Die Firma Flexitours muss sich jedoch Leistungsänderungen soweit sie nicht den Kern der gebuchten Leistung berühren vorbehalten.
Nachträgliche Änderungen des Beförderungspreises sind ausgeschlossen.

§2 Beförderung der Fahrgäste bei der Hinfahrt

· Die angegebene Abholzeit (z.B. zum jeweiligen Flughafen) kann um +/-30 min. differieren.
· Sollte das Fahrzeug zur vereinbarten Abholzeit (+30 min) nicht beim Kunden sein, muss eine der im Fahrauftrag
angegebenen Telefonnummern angerufen werden, um eine Klärung zu erreichen.
· Werden fremde Verkehrsmittel ohne Aufforderung der Firma Flexitours benutzt, müssen die dafür entstandenen Kosten
nicht von der Firma Flexitours erstattet werden, das heißt diese Kosten müssen durch den Besteller beglichen werden.

§2.2 Beförderung der Fahrgäste bei der Rückfahrt

· Die Abholzeit (z.B. vom jeweiligen Flughafen) ist die planmäßige Ankunftszeit (z.B. des Fluges) +/- 30 min.
· Die Firma Flexitours gewährleistet auch bei Verspätung der planmäßigen Ankunftszeit die gebuchte Beförderung.
· Bedingt durch Zusammenlegung mehrerer Ankünfte können gegebenenfalls Wartezeiten im Rahmen des Zumutbaren wie
folgt entstehen.

Flughäfen: Leipzig, Dresden, Altenburg
bis maximal: 60 min
alle anderen Flughäfen bis maximal: 120 min

· der vereinbarte Treffpunkt sowie die Kenntlichmachung der Firmenmitarbeiter ist unbedingt einzuhalten, und sofort nach
dem auschecken aufzusuchen. Fahrgäste welche sich nicht im zeitlich (+30 min) vereinbarten Abholbereich einfinden,
können von der Beförderung ausgeschlossen werden (ohne Kostenerstattung).
· Sollte ein anderer Ort (als z.B. der angegebene Flughafen) angeflogen / angefahren werden, muss der Kunde den
vereinbarten Ort bzw. Flughafen aufsuchen. Die Firma Flexitours wartet auf dem in der Bestellung angegebenen
Ort / Flughafen.
· Bei Verspätungen der planmäßigen Ankunft gewährleistet die Firma Flexitours - Airportzubringer den Rücktransfer.
Die Wartezeit beträgt +60 min ab der vereinbarten Abholzeit. Für jede weitere angefangene Stunde Wartezeit berechnet
die Firma Flexitours zuzüglich 18.00 € brutto.
· Bei Umbuchungen der Rückfahrt / Rückfluges oder Änderung der Flugnummer bzw. Ankunftsortes muss der Kunde
die Firma Flexitours spätestens 6 Stunden vorher informieren, um Fehlfahrten zu vermeiden. Bei Nichtbeachtung trägt
der Kunde die Kosten für dadurch aufgetretene Fehlfahrten in vollen Umfang.

§2.3 Personenbeförderung

· Im allgemeinen gelten die Bestimmungen des PBefG, BGB, AGB, StVO, BO-Kraft.
· Die Firma Flexitours - Airportzubringer führt Gelegenheitsverkehr durch, das heißt es besteht keine Beförderungspflicht,
der Verkehr muss nicht aufgenommen werden. (ausgenommen Taxis)
· Kundenzahlung (Beförderungsentgelt) erfolgt in der Regel in bar.
· Personen mit ekelerregendem Äußeren oder mit ansteckenden Krankheiten müssen nicht befördert werden,
wenn dies anderen Fahrgästen nicht zumutbar ist.
· Kinder unter 12 Jahren sowie Tiere werden nur mit Begleitperson befördert.
· Gepäckstücke der Fahrgäste müssen nicht transportiert werden, wenn diese weit in das Fahrzeug hineinragen
oder überdurchschnittlich schwer bzw. stark verschmutzt sind.
· Fahrgäste welche die Sicherheit oder die Ordnung im Fahrzeug gefährden werden von der Beförderung ausgeschlossen,
ohne Ersatz des errichteten Entgeltes.
· Kostenloser Rücktritt von beiden Seiten bei vorliegen höherer Gewalt.
· Festsetzung des Beförderungsentgeldes erfolgt vor der Fahrt nach Vereinbarung, entweder pauschal, oder nach € /km
(Abrechnung mittels Wegstreckenzähler im KFZ)
· Es besteht Gurtpflicht und Kindersitzpflicht (StVO)
· Alle Fahrgäste müssen bei Fahrtantritt in Besitz eines gültigen Personendokumentes sein, evtl. Vollmachten bei Kindern
und Pflegebedürftigen Personen, sowie einen gültigen Fahrausweis (Auftragsbestätigung) haben.


$2.4 Güterbeförderung

· Es werden keine Gefahrguttransporte, Tiertransporte, Kühltransporte (außer nach Vereinbarung mit Trockeneis) oder
Werttransporte durchgeführt. Letztere nur nach persönlicher Absprache mit den Kunden und der Handelsgesellschaft.
· Befördert werden nur Güter welche das Ladevolumen und die Nutzlast der KFZ nicht überschreiten.
· Frachtbrief bzw. Rollkarte sowie Zollpapiere bei Auslandstransporten müssen überprüft werden und Gültigkeit besitzen.
· Die Berechnung von Gütertransporten erfolgt in der Regel nach Vorlage eines quittierten Lieferscheines, und ist per
Rechnung ohne Skonto innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Bei Barzahlung wird ein Skonto von 3% gewährt
· Andere Zahlungsbedingungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
· Die Rechnungslegung erfolgt nach Ausführung der vereinbarten Leistung.
· Höhere Gewalt, entbindet beide Seiten von den Beförderungsauftrag.

$3 Straßengebühren/ Maut/ Aus- und Einreisesteuern / Gebühren / Fährkosten

· Straßenbenutzungsgebühren, Aus- und Einreisesteuern sowie alle anderen mit der gebuchten Leistung entstehenden
Gebühren, werden je nach Art und Land unterschiedlich berechnet. Bereits im Beförderungspreis mit eingerechnete
Autobahngebühren sind bei Beförderungsleistungen in die Czechische Republik.


§3.1 Standzeiten und Wartezeiten

· Außerplanmäßige Standzeiten die durch Kunden bzw. auf Grund des Fahrauftrages entstehen werden mit 18,00 € brutto
pro angefangene Stunde berechnet, wenn nicht anders vereinbart (siehe §2.2)

§4 Leistungen der Firma Flexitours

· Die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma Flexitours auch über Telefax / Email ist verbindlich.
· Die Firma Flexitours kommt für Mehrkosten auf bei:
1. nicht durchgeführte Transportleistungen durch verschulden der Firma Flexitours
2. Flug / Termin verpasst durch verspätete Abholung bzw. Ankunft
· Darunter fällt nicht:
- Unwetter, Stau, Fahrzeugschäden und Pannen, Unfall, Verschulden durch Dritte
- höhere Gewalt ( Katastrophen, Unruhen, Krieg usw.)
· Fahrgäste der Firma Flexitours sind als Insasse im Beförderungsfahrzeug gesetzlich versichert.
· Die Fahrzeiten unserer Kraftfahrzeuge werden nach den jeweiligen Verkehrsflussbedingungen durch die Firma Flexitours
festgelegt und sind ohne Gewähr.
· Für Verspätungen welche durch die Firma Flexitours nicht beeinflussbar sind, und dadurch entstehende Mehrkosten und
Folgen haften wir nicht. Abweichungen von der vorgesehenen Fahrtroute auf Grund behördlicher Anordnungen und/oder
technischer Erfordernisse bleiben vorbehalten und gelten nicht als Minderleistung.
· Die Haftpflichtversicherung des jeweiligen Fahrzeuges, haftet im Schadensfall gegenüber dem Kunden im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften.
· Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, haftet die Firma Flexitours bis zur doppelten Höhe des
vereinbarten Gesamtpreises der Beförderungsleistung.
· Der Kunde muss etwaige Beanstandungen der Leistung, spätestens 3 Tage nach der erfolgten Leistung bei der Firma
Flexitours melden. Spätere Beanstandungen werden nicht anerkannt.

§5 Rücktritt des Kunden

· Erfolgt der Rücktritt des Kunden nach bzw. während der vereinbarten Abholzeit, werden100%
des Gesamtbruttobeförderungspreises zur Zahlung durch den Kunden fällig.
· Wird der gebuchte Auftrag ohne Stornierung nicht in Anspruch genommen, werden 100% des vereinbarten
Gesamtbruttobeförderungspreises zur Zahlung durch den Kunden fällig.
· Der Rücktritt des Kunden für Rückfahrten welche am gleichen Tag der Hinfahrt vereinbart sind, wird mit 30% des
vereinbarten Gesamtbruttobetrages zur Zahlung durch den Kunden fällig.

$7 Allgemeines

· Eventuelle Zusatzversicherungen sind durch die Fahrgäste abzuschließen, bei wertintensiven Gütertransporten nach
schriftlicher Vereinbarung evtl. durch die Firma Flexitours.
· Sollte eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein, ändert dies nichts an der Wirksamkeit der anderen
Bedingungen bzw. des abgeschlossenen Beförderungsvertrages.
· Durch Unterschrift des Kunden erkennt dieser die Geschäftsbedingungen der Firma Flexitours an.
· Änderungen oder Aktualisierung der Geschäftsbedingungen behält sich die Firma Flexitours vor.